!Ab sofort keine Aufnahme zum Junghundefüherkurs mehr möglich!

Aufgrund der zu hohen Anzahl an Gespannen wird bis auf weiteres kein Junghundefüherkurs für neue Interessenten mehr durchgeführt. Wann und unter welchen Voraussetzungen eine Zulassung wieder möglich ist, wird an dieser Stelle zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Bisher angemeldete werden noch berücksichtigt. Diese Sofortmassnahme wurde zugunsten der Qualität und der fachgerechten Nachsuche gefällt. Interessenten für spätere Zulassung können sich beim Präsidenten melden.

Der Vorstand 17.05.2022

 

 

 

 

 

 

(untenstehende Aufzählungen gelten für spätere Kurse)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Schweisshundeführer beim BSC zu werden?

Informationen zum Hundekauf
Sie interessieren sich fürs Schweisshundewesen und möchten einen Hund anschaffen. Wir raten Ihnen:

Augen auf beim Hundekauf!
Nicht jedes Papier, das einem "aufgeschwatzt" wird, ist das Papier tatsächlich wert. Oft werden Papiere versprochen, welche aber in der Schweiz keine Gültigkeit haben. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich vor dem Hundekauf zu vergewissern, ob die Hunde im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB) eingetragen sind bzw. eingetragen werden können. Wir beraten Sie gerne! Wenden Sie sich an unsere Beratungsstelle oder an den BSC Präsidenten.

Voraussetzungen, um Schweisshundeführer beim BSC werden zu können
Es freut uns, dass Sie sich für das Schweisshundewesen interessieren und gerne in Graubünden Schweisshundeführer werden möchten. Der Schweisshundeführer bzw. die Schweisshundeführerin hat eine interessante, aber auch anspruchsvolle Arbeit zu erledigen. Die eigene Jagd leidet darunter, weil sich die Hundeführer während der Jagdzeit auch für Dritte zur Verfügung stellen müssen. Wir wollen nur Hundeführer/innen, die diese Arbeit zu 100% machen wollen. Man kann nicht "a bitzali Schweisshündala". Ist man dazu nicht bereit und will die Prüfung nur machen, damit der Hund mit auf die Jagd genommen werden kann, so lässt man lieber die Finger davon und überlässt den Platz anderen, interessierten Hundeführern.

Unter anderem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Zur BSC Schweisshundeprüfung auf künstlicher Wundfährte sind alle zur Jagd erlaubten Hunde zugelassen, welche im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB) eingetragen sind.
  2. Es werden nur Hunde zur Prüfung zugelassen, welche am Prüfungstag mindestens 15 Monate alt sind. Über Ausnahmen entscheidet der Richterobmann und der Präsident. 

  3. Der Junghundeführer darf im Jahr der Anmeldung zum JHFK nicht über 55 Jahre alt sein. Es gilt das Kalenderjahr (31.12.).

  4. Der Junghundeführer muss bei der Anmeldung im Kanton GR jagdberechtigt sein. Er muss bei der Kursanmeldung mindestens fünf Jahre Jagdpraxis nachweisen.

Gesuche von Nichtmitgliedern (Junghundeführer)
Nichtmitglieder (Junghundeführer), welche von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollen, müssen spätestens bei der Anmeldung zum Junghundeführerkurs ein Gesuch an den BSC Vorstand stellen und Dokumente eines Rassehundeclubs vorweisen, welche bestätigen, dass der Hund aus einem Rassehundeclub stammt, welcher sich nachweislich darum bemüht FCI-Papiere zu erlangen.

Gesuche der BSC Mitglieder
BSC Mitglieder, welche von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollen, müssen spätestens bei der Anmeldung zur 1. BSC Schweisshundeprüfung ein Gesuch an den Vorstand stellen und Dokumente eines Rassehundeclubs vorweisen, welche bestätigen, dass der Hund aus einem Rassehundeclub stammt, welcher sich nachweislich darum bemüht FCI-Papiere zu erlangen.

Der BSC Vorstand entscheidet über die Zulassung endgültig!

Im Weiteren verweisen wir auf das Prüfungs- und Ausbildungsreglement, die BSC Weisungen sowie auf die kant. Jagdhundeverordnung.
Gerne steht Ihnen unser Präsident für weitere Auskünfte zur Verfügung.